„Waldfläche erhalten und vermehren“

Schon 2011 plädierten die staatlichen Fachstellen im Bereich Forst, Städtebau und Naturschutz für den Erhalt des MUNA-Walds

Auf einem Fachstellen – Sondlerungstermin zur Nachfolgenutzung der Muna Schierling / Langquaid, der im Januar 2011 vor Ort und im Rathaus Langquaid stattfand, gaben die Zuständigen für Forst und Städtebau folgende Stellungnahmen ab, die in einem Aktenvermerk (s.u.) festgehalten wurden:

Grundsatz des Waldgesetztes ist, Waldfläche erhalten und vermehren, d. h. Rodungen sind zu vermeiden, falls unvermeidlich Ersatzaufforstung 1 : 1 .
In der Muna gibt es viele kleinere Freiflächen, Lagerplätze, etc, die durchaus zu Wald zurückgebaut werden könnten.
Der Markt Schierling verfügt nur über weniger als 25′ % Waldfläche, beim Markt Langquald sind es ca. 30 %, was weit unter dem Landesdurchschnitt liegt. Außerdem liegt die Muna als schönes naturnahes Gebiet in der insgesamt waldarmen Laaberaue und hat sich als gut strukturierter ökologischer Wald entwickelt. Sie ist unbedingt als geschlossenes Waldgebiet zu erhalten.

Aktenvermerk, Seite 6, Punkt 4: Forst

Klar Ist, dass eine Mischnutzung wie beim Konzept Aumer mit Wohnbau- und Gewerbeflächen größeren Umfangs einen solchen Siedlungsschwerpunkt darstellen würde. Der Schwerpunkt müsse eindeutig auf Natur und Wald gelegt werden.
Aus den Konzepten sollte herausgefiltert werden, was städtebaulich Sinn macht, es werden nur kleine Teilbereiche der 176 ha baulich genutzt werden können.

Aktenvermerk, Seite 7, Punkt 5: Städtebauliche Beurteilung

90 – 95 % der Munafläche sind Wald und damit ökologisch hoch wertvoll einzustufen.
Für jede künftige bauliche Maßnahme ist die Eingriffsregelung anzuwenden, d. h. jeder Eingriff ist angemessen auszugleichen. Da in der Umgebung streng geschützte Vogelarten bekannt sind, ist auch für das – bisher abgeschottete – Munagebiet, das in großen Teilen relativ beruhigt war, mit entsprechenden Vorkommen zu rechnen.

Der Wald muss Wald bleiben. Für Wald gilt der Grundsatz des freien Betretungsrechts der Natur, deshalb ist der Wald – ohne dass eine Planung darauf gelegt wird – an Mensch und Natur zurückzugeben mit Ausnahme der kleinen Gebäude- und lnfrastrukturbestände.

Aktenvermerk, Seite 7, Punkt 7: Thema Naturschutz

Der Aktenvermerk kann hier eingesehen werden: PDF (3,5 MB)